Benutzungsordnung
Die Gemeindebücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Gemmrigheim. Sie dient der allgemeinen Information, der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Freizeitgestaltung. Die Gemeindebücherei ist ein Ort der Kultur und Begegnung.
Es gilt die Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Gemmrigheim in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gemmrigheim hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 ein jährliches Ausleihentgelt in Höhe von 15 € pro Kalenderjahr für Erwachsene ab 18 Jahren beschlossen und die Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei der Gemeinde Gemmrigheim neu gefasst.
Bislang wurde in der Gemeinde Gemmrigheim kein Ausleihentgelt erhoben. Ein Blick in die Büchereien im Umkreis zeigt jedoch, dass diese durchaus auch Ausleihentgelte verlangen. Kinder und Jugendliche sind von der Gebührenpflicht ausgenommen. Um die Wirtschaftlichkeit der Gemeindebücherei zu erhöhen, wurden in diesem Zusammenhang auch die übrigen Entgelte angepasst. Diese waren in Teilen nicht mehr zeitgemäß. Gebühren in öffentlichen Bibliotheken können zwar auf keinen Fall kostendeckend sein. Der Kostendeckungsgrad durch Gebühren liegt in öffentlichen Bibliotheken in der Regel bei maximal 10 %. Dennoch gibt die aktuelle Haushaltslage vor, die Einnahmen auch in diesem Bereich zu erhöhen.
Das Ausleihentgelt wird erstmals zum 01.01.2024 zur Zahlung fällig. Mit der Zahlung des Ausleihentgelts ist die Ausleihe für das gesamte Kalenderjahr abgegolten. Eine Erstattung bei vorzeitigem Ausscheiden/Rückgabe des Büchereiausweises im laufenden Kalenderjahr erfolgt nicht. Mit Einführung dieser Benutzungsordnung zum 01.01.2024 erhält jeder Nutzer sukzessive einen neu gestalteten Büchereiausweis. Mit dessen Ausgabe ist das Ausleihentgelt für das jeweils laufende Kalenderjahr einmalig bzw. erstmalig in bar in der Gemeindebücherei zu entrichten. In den Folgejahren bzw. grundsätzlich soll die Zahlung unbar mittels SEPA-Bankeinzug erfolgen.
Wir stellen Ihnen hier die Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Gemmrigheim als Download zur Verfügung. Möchten Sie die Benutzungsordnung in Papierform, so wenden Sie sich bitte an das Büchereiteam.
Behandlung der Medien und Haftung
Jeder Benutzer*in ist für die Rückgabe der Medien in ordnungsgemäßem Zustand verantwortlich. Er/sie darf die Medien nicht an andere weitergeben. Er/sie muss sie sorgsam und schonend behandeln. Für verunreinigte, beschädigte oder verlorene Medien haftet derjenige, auf dessen Büchereiausweis sie entliehen wurden. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden.
Beschädigung
Die Medien der Gemeindebücherei sind mit Sorgfalt zu behandeln und vor Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Eine Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist nicht gestattet. Bei Kindern und Jugendlichen haftet der Erziehungsberechtigte/gesetzliche Vertreter. Festgestellte Schäden sind der Gemeindebücherei unverzüglich zu melden. Dies gilt auch für festgestellte Schäden aus früheren Benutzungen. Auch der Verlust entliehener Medien ist der Gemeindebücherei unverzüglich zu melden.
Bei Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Diebstahl durch Dritte oder für verschmutzte oder unvollständige Medien hat derjenige, auf dessen Benutzerausweis die Medien ausgeliehen sind, Ersatz zu leisten, unabhängig von einem Verschulden des Benutzers. Bei vergriffenen Medien kann die Gemeindebücherei die Kosten für die Wiederbeschaffung eines Ersatzes verlangen. Bei Beschädigung oder Diebstahl von Einrichtungsgegenständen durch den Benutzte kann die Gemeindebücherei die Kosten für die Neuanschaffung oder Reparatur verlangen.
Gebühren
Ausleihentgelt
Bei Erwachsenen ab 18 Jahren wird ein Ausleihentgelt in Höhe von 15 € pro Kalenderjahr erhoben. Das Ausleihentgelt wird zum 01.01. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Mit der Zahlung des Ausleihentgelts ist die Ausleihe für das gesamte Kalenderjahr abgegolten. Eine Erstattung bei vorzeitigem Ausscheiden/Rückgabe des Büchereiausweises im laufenden Kalenderjahr erfolgt nicht. Mit Einführung dieser Benutzungsordnung zum 01.01.2024 erhält jeder Nutzer sukzessive einen neu gestalteten Büchereiausweis. Mit dessen Ausgabe ist das Ausleihentgelt für das jeweils laufende Kalenderjahr einmalig bzw. erstmalig in bar in der Gemeindebücherei zu entrichten. In den Folgejahren bzw. grundsätzlich soll die Zahlung unbar mittels SEPA-Bankeinzug erfolgen.
Bearbeitungsentgelte
Kostenersatz
Säumnis- und Mahnkosten
Bei verspäteter Rückgabe der Medien entstehen Versäumnis- und Mahngebühren.
Bei der Ausleihe bekommen Sie einen Fristzettel mit, auf dem für jedes Medium eine Rückgabefrist notiert ist. Bitte bringen Sie die Medien rechtzeitig zurück oder verlängern Sie die Leihfristen persönlich, telefonisch oder per Mail.