Benutzungsordnung neu gefasst

Der Gemeinderat der Gemeinde Gemmrigheim hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 ein jährliches Ausleihentgelt in Höhe von 15 € pro Kalenderjahr für Erwachsene ab 18 Jahren beschlossen und die Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei der Gemeinde Gemmrigheim neu gefasst.

Bislang wurde in der Gemeinde Gemmrigheim kein Ausleihentgelt erhoben. Ein Blick in die Büchereien im Umkreis zeigt jedoch, dass diese durchaus auch Ausleihentgelte verlangen. Kinder und Jugendliche sind von der Gebührenpflicht ausgenommen. Um die Wirtschaftlichkeit der Gemeindebücherei zu erhöhen, wurden in diesem Zusammenhang auch die übrigen Entgelte angepasst. Diese waren in Teilen nicht mehr zeitgemäß. Gebühren in öffentlichen Bibliotheken können zwar auf keinen Fall kostendeckend sein. Der Kostendeckungsgrad durch Gebühren liegt in öffentlichen Bibliotheken in der Regel bei maximal 10 %. Dennoch gibt die aktuelle Haushaltslage vor, die Einnahmen auch in diesem Bereich zu erhöhen.

Das Ausleihentgelt wird erstmals zum 01.01.2024 zur Zahlung fällig. Mit der Zahlung des Ausleihentgelts ist die Ausleihe für das gesamte Kalenderjahr abgegolten. Eine Erstattung bei vorzeitigem Ausscheiden/Rückgabe des Büchereiausweises im laufenden Kalenderjahr erfolgt nicht. Mit Einführung dieser Benutzungsordnung zum 01.01.2024 erhält jeder Nutzer sukzessive einen neu gestalteten Büchereiausweis. Mit dessen Ausgabe ist das Ausleihentgelt für das jeweils laufende Kalenderjahr einmalig bzw. erstmalig in bar in der Gemeindebücherei zu entrichten. In den Folgejahren bzw. grundsätzlich soll die Zahlung unbar mittels SEPA-Bankeinzug erfolgen.

Wir danken allen Leserinnen und Lesern für ihr Verständnis.

(Erstellt am 18. Dezember 2023)